In würdiger Form Abschied nehmen

Bestattungsarten

 

Erdbestattung
Die klassische Bestattungsart ist in unserer Region noch immer die Erdbestattung. Bei der Erdbestattung wird die/der Verstorbene in einem Sarg in der Grabstätte bestattet. Hierzu gibt es in den verschiedenen Friedhöfen Einzel- und Familiengräber. Meistens wählt man heute Zweipersonengräber, in denen zwei Särge und meist bis zu vier Urnen bestattet werden können. Für die Grabstätte wird für die in der Friedhofssatzung festgelegte Ruhefrist (z.B. 15 Jahre) das Nutzungsrecht erworben. Je nach Grabart kann dieses anschließend verlängert werden. Mit jeder Neubelegung muss die Nutzungszeit wieder für die volle Ruhefrist nacherworben werden.

  

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung findet üblicherweise zunächst die Einäscherung im Krematorium statt. Die Urne kann in einem vorhandenen Erdbestattungsgrab oder in einem Urnengrab stattfinden. Urnengräber sind je nach Friedhofssatzung für bis zu vier Urnen erhältlich. Auch hier gilt, dass bei Belegung für die in der Friedhofssatzung festgelegte Ruhefrist das Nutzungsrecht für die Grabstätte erworben werden muss.

 

Auch sog. "Pflegeleichte Grabarten" werden vielerorts von den Kommunen angeboten: Urnengemeinschaftsfelder, Urnenwände, Baumgräber oder anonyme Grabfelder.

 

Ebenso sind "Naturbestattungen" möglich. In heimischen Gefilden gibt es mehrere Ruheforste, auch werden Bestattungen an Hängen und in Gewässern der Schweizer Alpen angeboten. Darüber gilt auch die Seebestattung in Nord- und Ostsee oder Mittelmeer nicht mehr unbedingt als besonders exotisch.

 

Warum kann die Grabstätte im Friedhof/Ruheforst so wichtig sein?

 

Und warum darf man in Deutschland eine Urne nicht einfach mit nach Hause nehmen?

 

In vielen Ländern der Erde darf über die Asche von Verstorbenen mehr oder weniger frei verfügt werden.
In Deutschland gilt dagegen bis heute Friedhofszwang sowie Behältniszwang. Das bedeutet, dass sog. sterbliche Überreste von Menschen, auch Asche, in einem Sarg oder einer Urne in einem Friedhof, Ruheforst oder einem entsprechenden Grabfeld auf See bestattet werden müssen.
Im gleichen Maß wie unsere Gesellschaft Trauer mittlerweile als legitim und notwendig ansieht und Menschen den Mut und die Kraft finden, ganz individuell und aktiv von ihrem geliebten Menschen Abschied zu nehmen, werden auch diese Regulatorien in Frage gestellt.
Durchdenkt man jedoch diese Gegebenheiten aus einer gewissen Erfahrung heraus und mit aller Konsequenz, kommt man wohl doch zu dem Schluss, dass die Grabstelle auf dem Friedhof oder im Ruheforst für die meisten Verstorbenen und ihre Hinterbliebenen doch das Beste ist und bleibt.
Trauerpsychologisch gesehen ist es unter Umständen bedenklich eine Urne zu Hause aufzubewahren, weil so die Ablösung vom/von der Verstorben als die Person, die er/sie war als er/sie noch lebte, erschwert werden kann. Eine Grabstätte in einem öffentlichen Raum kann man besuchen, man ist aber immer wieder gezwungen, diese zu verlassen und nach Hause in sein eigenes Leben zurückzukehren. Die Endgültigkeit des Todes und ihre Auswirkungen werden so besser realisiert.
Auch steht der moderne Mensch in einem sozialen Gefüge, das oftmals über die Familie hinausgeht. Ein Grab auf öffentlichem Raum kann auch von Freunden, von eventuell mehreren Partnern/innen, Stiefkindern oder -eltern, von mit der Familie zerstrittenen Kindern/Elternteilen oder anderen trauernden Personen besucht werden. Dies ist bei der Aufbewahrung der Urne in einem Privathaus nicht möglich.
So bieten die mannigfaltigen Bestattungsmöglichkeiten für jeden Vorsorgenden oder Hinterbliebenen eine annehmbare Lösung, die ihn in seiner Trauerarbeit und seinem Gedenken optimal unterstützt.